Das Landratsamt Neustadt startet eine Initiative zur Suche nach ehrenamtlichen Hornissenberatern. Diese sollen die Unterstützung für die untere Naturschutzbehörde verstärken. Hornissen stehen unter besonderem Schutz. Sie dürfen weder gefangen, verletzt noch getötet werden. Das gilt auch für ihre Nester. Wann immer sich Nester in problematischen Bereichen befinden und Konflikte zwischen Menschen und Insekten entstehen könnten, kommt die Beratung durch ehrenamtliche Hornissenberater ins Spiel. Ihr Ziel ist es, durch Aufklärung ein harmonisches Miteinander zu ermöglichen.
Aufgaben und Ziele der Hornissenberater
Ehrenamtliche Hornissenberater haben die Aufgabe, Konfliktsituationen zwischen Menschen und Hornissen zu entschärfen. In Fällen, wo Hornissennester an ungünstigen Orten gebaut wurden, bieten sie Beratung an. Sie erklären, warum diese Tiere und ihre Nester geschützt sind und wie ein Zusammenleben funktionieren kann. „Das Ziel der Beratung ist, durch Aufklärung ein friedliches Nebeneinander möglich zu machen.“ In besonderen Fällen und mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde können die Berater auch Nester umsiedeln.
Wie kann man Hornissenberater werden?
Interessierte, die die untere Naturschutzbehörde als ehrenamtliche Hornissenberater unterstützen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Neben einem Führerschein Klasse B, ist das Interesse an Hornissen und deren Schutz wichtig. Auch ist die Teilnahme an einer speziellen Ausbildung zur Hornissenberatung erforderlich, die von der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) angeboten wird. Für ihre Tätigkeit erhalten die Berater eine Aufwandsentschädigung und Fahrkostenerstattung.
Für jene, die sich in diesem Bereich engagieren möchten, bietet das Landratsamt Neustadt detaillierte Informationen und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Interessierte können sich direkt bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt in Neustadt unter der Telefonnummer 09602 / 794120 oder per E-Mail unter naturschutz@neustadt.de melden.

