Das Amtsgericht Tirschenreuth hat Strafbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Wenn er es akzeptiert, bedeutet das für ihn elf Monate auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses, wie Peter Neuner, Richter am Amtsgericht Tirschenreuth, berichtet. Rechtskräftig ist das erst, wenn der Pfarrer den Strafbefehl akzeptiert. Legt er Einspruch dagegen ein, würde es zu einem öffentlichen Verfahren vor dem Amtsgericht kommen.

Zwar seien die sexuellen Handlungen zwischen dem evangelischen Pfarrer und der jungen Frau einvernehmlich gewesen, doch später hat sich die Frau an die Polizei gewandt. Der Pfarrer habe Grenzen überschritten und das Vertrauensverhältnis ausgenutzt, wie es seitens der Staatsanwaltschaft heißt.

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Nach Aufrollen des Falls ist der Pfarrer seit Dezember 2020 suspendiert. Neben dem strafrechtlichen Verfahren erwartet den Geistlichen auch ein kirchliches Disziplinarverfahren.

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