Über 300 Brandtote in Deutschland im Jahr sind zu viel! Bundesweit brennt alle drei Minuten eine Wohnung, die Brandverletztenzahlen steigen. Es gibt Gründe hierfür. Feuer und Rauch überraschen viele Menschen im Schlaf.
Abhilfe schaffen Rauchwarnmelder. Am Rauchwarnmeldertag, Freitag den 13. August, soll daran erinnert werden. Für den Fachbereich Brandschutzaufklärung appelliert der zuständige Fachbereichsleiter Thomas Mathes im Landkreis NEW den Einsatz dieser wichtigen Lebensretter.
„Nur ein funktionierendes Gerät wird auch rechtzeitig Alarm schlagen“
„Der schrille Alarmton weckt Nachts, bevor es zu spät ist“, weiß Mathes. Er verweist auf die Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern bei Neubauten und Umbauten. Auch mahnt der Feuerwehrmann die Prüf- und Unterhaltspflicht dieser Geräte nicht zu vernachlässigen. „Nur ein funktionierendes Gerät wird auch rechtzeitig Alarm schlagen“, kann auch Kreisbrandrat Marco Saller so bestätigen. Giftiger Rauch ist meist schneller und tödlicher als Feuer. Zu bedenken sei auch hierbei, das es durchschnittlich 120 Sekunden Zeit braucht sich in Sicherheit zu bringen.
In der Nacht besteht extreme Gefahr. Der Geruchssinn ist massiv eingeschränkt und Rauch sorgt schnell für Lebensgefahr. Kohlenstoffmonoxid führt zur Bewusstlosigkeit, bis hin zum Tod. Rauchmelder erkennen diese Gefahr frühzeitig und retten somit Leben.
Warnungen, wie bei einem elektrischen Kurzschluss oder dem vergessenen Essen auf dem Herd, sind eine weitere Hilfe um auf Gefahr hinzuweisen. Meist funktionieren diese Warnmelder nach dem Streulichtprinzip und reagieren schon auf geringe Konzentration Brandrauch.
Freitag, der 13: Rauchmeldertag
Als Erinnerungshilfe soll Freitag, der 13. August, dienen. Dabei soll der Rauchwarnmelder, der an der Decke hängt, auf seine Funktionstüchtigkeit getestet werden, da dies meist vergessen wird. Ebenso soll man den Rauchwarnmelder auf Verschmutzungen überprüfen.
Die Haltbarkeit einer zu wechselnden Batterie kann dabei auch gesichtet werden. Sollte diese jedoch fest verbaut sein, muss man das Haltbarkeitsdatum überprüfen. Meist sind Rauchwarnmelder nach zehn Jahren auszutauschen.
Die Feuerwehr appelliert, folgende Prüfschritte durchzuführen!
1. Testen des Rauchmelders über die Prüftaste:
Alle Rauchmelder besitzen eine zugängliche Prüftaste, mit der man den Melder testen kann. Sollte der Alarmton nicht ausgelöst werden, ist es an der Zeit, die Batterien zu wechseln oder einen neuen Rauchwarnmelder zu kaufen.
2. Rauchmelder auf Verschmutzung überprüfen und säubern:
Mit der Zeit lagert sich auch im saubersten Raum der Staub ab. Den Rauchmelder kann man mit einem feuchten Tuch abwischen und gemäß der Herstellerangaben säubern. Auf Pusten oder Aussaugen sollte verzichtet werden, da die Sensoren des Rauchmelders Schaden nehmen können.
Wenn sich der Rauchmelder nicht mehr reinigen lässt, hat er das Ende seiner Lebensdauer erreicht und sollte ausgetauscht werden. Insbesondere die Eingangsöffnungen zur Raucherkennung sollten auf keinen Fall verschmutzt sein.
3. Rauchmelder freihalten:
Ist ein Zimmer neu eingerichtet oder umgeräumt worden – ohne dabei Rücksicht auf den Rauchmelder zu nehmen? Im Umkreis von 50 Zentimetern zum Rauchmelder dürfen keine Hindernisse im Weg sein. Denn diese sorgen dafür, dass ein Rauchmelder deutlich später anschlägt, weil der Rauch nicht ungehindert zum Sensor gelangen kann.
4. Alter des Rauchmelders überprüfen:
Je älter der Rauchmelder, desto höher ist das Risiko für eine Fehlfunktion. Nach spätestens zehn Jahren muss der Rauchmelder ausgetauscht werden und es ist an der Zeit, einen neuen Rauchmelder zu kaufen.
Der Austausch ist unabhängig davon notwendig, ob der Melder eine fest eingebaute zehn-Jahres-Batterie enthält oder ob sich die Batterie wechseln lässt.
Wenn man nicht weiß, wann der Rauchmelder ausgetauscht werden muss, kann man dies ganz einfach herausfinden: Das Herstellungsdatum und die Laufzeit sind auf dem Melder vermerkt. Nimmt man den Rauchmelder einfach von der Decke ab, so ist es in der Regel möglich, auf der Rückseite des Melders das jeweilige Datum abzulesen.
Wer ist für die Rauchmelder zuständig?
„Ist der Rauchmelder nicht eine Angelegenheit der Mieter, die Anschaffung ist doch günstig?!“ Gemäß der Rauchmelderpflicht in den Bundesländern sind generell die Eigentümer für die Installation der Rauchmelder verantwortlich.
Wer als Vermieter für die Überprüfung und Instandhaltung der Rauchmelder zuständig ist, wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bei der Installation und Prüfung kann man sich bei einer Fachfirma, einem Dienstleister oder dem eigenen Schornsteinfeger Hilfe holen und nachfragen.

