Der Preis ist mit einer Urkunde und einem Geldpreis in Höhe von insgesamt maximal 15.000 Euro verbunden. Er kann auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden. Verliehen kann der NEW-Landkreispreis an Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen, die im Landkreis Neustadt/WN leben oder ihren Sitz haben, durch ihr Wirken in Bezug zum Landkreis stehen und sich durch ihr Engagement hervorragende Verdienste im Landkreis NEW erworben haben.
Jeder hat eine Chance!
Ausgezeichnet können insbesondere herausragende Leistungen auf dem kulturellen oder künstlerischen Bereich, auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes oder des sozialen Engagements werden. Vorschlagsberechtigt sind alle im Landkreis Neustadt/WN mit Wohnsitz gemeldeten natürlichen Personen, sowie jede juristische Person und jede Personengruppe mit Sitz im Landkreis NEW.
Die Anlagen sollen zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Vorschläge können bis spätestens 30. April beim Landratsamt, Sachgebiet 10, Postfach 1260, 92657 Neustadt an der Waldnaab oder per E-Mail eingereicht werden. Nach diesem Termin eingehende Vorschläge finden bei der Vergabe keine Berücksichtigung. Die Vergabe erfolgt nach Ablauf der Frist in nicht öffentlicher Sitzung des Kreisausschusses. Weitere Informationen zum NEW-Landkreispreis findet man hier.

