Die Umtauschfrist ist bereits am 19. Januar 2023 ausgelaufen. Das Dokument ist demnach ungültig. „Wer jetzt in eine Kontrolle gerät, muss in Deutschland mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen“, erläutert Johannes Spachtholz von der Führerscheinstelle im Landratsamt. Ein größeres Problem könnte zur Urlaubszeit jedoch gerade im Ausland warten: „Es kann im Ausland mit abgelaufenen Papierführerscheinen dazu kommen, dass diese nicht mehr anerkannt werden oder höhere Bußgelder wegen ungültiger Führerscheindokumente verhängt werden“, so Spachtholz.

Es stehen weiterhin noch rund 5.000 Führerscheine von Bürgerinnen und Bürgern der Jahrgänge 1965 bis 1970 zum Pflichtumtausch an, die bis zur Frist zum 19. Januar 2024 zu tauschen sind. Das Landratsamt appelliert deshalb bereits frühzeitig an alle Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1965 bis 1970, die alten Führerscheine zeitnah umzutauschen.

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Umtausch online

Ein Umtausch ist jederzeit hier online möglich ist. Man muss zum Ausfüllen des Online-Formulars lediglich einen gültigen Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild und den Papierführerschein bei der Hand haben. Nach erfolgreicher Weiterleitung des Antrags erhält man eine E-Mail über den weiteren Verfahrensverlauf.

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Alternativ können weiterhin alle Anträge bei der Führerscheinstelle in Tirschenreuth oder bei der Heimatgemeinde gestellt werden. Hierzu wird um eine Terminvereinbarung gebeten. In der Regel kann nach erfolgter Bearbeitung des Antrags innerhalb von 2 bis 4 Wochen der neue Führerschein zugesandt oder ausgehändigt werden.