Am 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung für die Bürgerinnen und Bürger von Schwandorf in Kraft. Eine grundlegende Reform der Grundsteuer sieht vor, dass die bisherige Berechnungsbasis geändert wird. Statt des bisher wertbasierten Modells wird zukünftig eine flächenbezogene Berechnung der Steuer eingeführt. Diese Reform ist Ergebnis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus April 2018, welches die bisherige Erhebung der Grundsteuer als unvereinbar mit der Verfassung erklärte. Hauptkritikpunkte waren die veralteten Einheitswerte, die zu einer ungleichen Behandlung der Steuerzahler führten.

Neue Hebesätze ab 2025

Die Stadt Schwandorf muss, wie auch andere bayerische Gemeinden, aufgrund dieser Reform ihre Hebesätze A und B neu festlegen. Der Stadtrat plant, am 2. Dezember über eine entsprechende Satzung zu entscheiden. Zuletzt wurden die Grundsteuern A und B in Schwandorf im Jahr 2016 angepasst und betrugen 315 bzw. 340 v. H. Mit der Umstellung auf das neue Berechnungsmodell könnte sich die Höhe der zu zahlenden Steuer ändern, je nachdem, ob die Fläche größer oder kleiner ist.

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Wichtige Einnahmequelle für Schwandorf

Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer eine wesentliche Einnahmequelle für die Stadt. Entsprechend der neuen Regelung sollen die Hebesätze nun auf eine neue Basis gestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat verschiedene Modelle für die Berechnung der neuen Sätze für landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grundsteuer A) und sonstiges Grundvermögen wie Wohngebäude, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien (Grundsteuer B).

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Berechnung und Bescheide

Die Festsetzung der neuen Grundsteuer erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, bei dem die Finanzämter auf Basis der abgegebenen Grundsteuererklärungen der Eigentümer den Grundsteuer-Messbetrag errechnen. Mit diesem Messbetrag und den festgelegten Hebesätzen berechnet die Stadt Schwandorf die individuelle Grundsteuer. Voraussichtlich Mitte Januar 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt, die die tatsächliche zu zahlende Steuer anzeigen.

Die Bürgerinnen und Bürger von Schwandorf sind aufgefordert, ihre Grundsteuermessbescheide genau zu überprüfen und bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten Kontakt mit dem Finanzamt Schwandorf aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund des umfangreichen Verfahrens zu Wartezeiten kommen kann, und um Verständnis gebeten.