Zunächst werden die Hauptverkehrsstraßen, danach die Nebenstraßen grundgereinigt. Parallel dazu erfolgt die Reinigung der Radwege sowie die Reinigung der Wege vor städtischen Grundstücken. Die Kehrmaschinen müssen hierbei besonders langsam fahren, um den Schmutz ordnungsgemäß entfernen zu können. Zudem müssen die Maschinen wegen des gehäuften Aufkommens an Kehricht häufiger zum Ausleeren fahren.
Bitte um Unterstützung
Nicht nur die Straßenreinigung ist gefragt, sondern auch der Bürger. Nach der Straßenreinigungsverordnung ist jeder Anlieger verpflichtet, den Bürgersteig vor seinem Grundstück zu reinigen. In Ermangelung eines Bürgersteiges ist einen Meter von der Grundstücksgrenze zur Straßenmitte hin zu reinigen. Die Bürger werden außerdem gebeten, ihre Fahrzeuge während der Frühjahreskehrung, wenn möglich, nicht auf öffentlichen Straßen abzustellen, sodass die Reinigung mit möglichst wenig Behinderung erfolgen kann. Die Kehrung endet erfahrungsgemäß und je nach Aufwand nach Ostern. Ab dann startet der Regelbetrieb.
Umfang der Reinigung
- Straßen einschließlich Parkplätze: circa 306 km
- Radwege: circa 35 km
- Gehwegreinigung vor städtischen Grünstücken: circa 40 km
- Papierkörbe (inkl. Spielplätze/Anlagen): 630 Stück

