In Bayern müssen aktive Feuerwehrleute mit 65 Jahren ihren Dienst niederlegen. Doch angesichts des drohenden Personalengpasses bei den freiwilligen Feuerwehren zeichnet sich nun eine Neuausrichtung des Feuerwehrdienstes ab. Die Regierungskoalition des Freistaates arbeitet zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband (LFV) an einer Revision der Altersgrenze.

Neuausrichtung des Feuerwehrdienstes in Bayern

Hierzu der Sprecher für Rettungsdienste der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Bernhard Heinisch, MdL: „Die Diskussion zur Anhebung der Altersgrenze für den Feuerwehrdienst wurde in dieser Legislaturperiode auf unsere Initiative hin gestartet. Wir stehen offen für die generelle Aufhebung der Altersgrenze im aktiven Dienst der Feuerwehr und für die Erhöhung der Altersgrenze für Kommandantinnen und Kommandanten auf 67 Jahre – ein solcher Schritt darf jedoch nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Daher müssen alle Rechte und Pflichten, die mit einer solchen Veränderung einhergehen, umfassend in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

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Aus diesem Grund habe ich gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktion bereits einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) eingereicht. Beim Technischen Hilfswerk (THW) gibt es keine Altersgrenze, was als positives Beispiel dient.“ Mit einer gezielten Anhebung der Altersgrenze könnte ein signifikanter Schritt zur Personalabsicherung beigetragen und eine potenzielle Lücke durch das Ausscheiden der Baby-Boomer-Generation vermieden werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll nach der Sommerpause im Bayerischen Landtag beraten und auf den Weg gebracht werden.

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Die Perspektive der Ehrenamtlichen

Der Wunsch der Ehrenamtlichen, sich auch jenseits der 65 Jahre weiterhin aktiv bei den Feuerwehren einzubringen, ist unter Bayerns Feuerwehrleuten weit verbreitet. Die aktuelle Regelung, die ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst mit dem 65. Lebensjahr festlegt, während andere Berufstätige bis zum 67. Jahr und womöglich darüber hinaus arbeiten, wird von vielen als widersinnig empfunden. „Wir dürfen nicht mehr ausrücken und müssen zu Hause tatenlos verharren“ – beklagte ein ehemaliges aktives Mitglied. Das sei die Stimmung vieler ehemaliger Einsatzkräfte, bei den Feuerwehren in den Landkreisen Amberg-Sulzbach und Neumarkt, die sich bei Bernhard Heinisch über die aktuelle Situation beklagten.

Heinisch stellt zudem klar, dass die Frage der körperlichen Leistungsfähigkeit kein entscheidendes Hindernis darstellen sollte. Die Flexibilität in der Einsatzplanung erlaube es Kommandantinnen und Kommandanten, Feuerwehrleute gemäß ihrer individuellen Kondition einzusetzen. Dies bedeutet, dass ältere Feuerwehrangehörige auch in weniger fordernden, koordinativen oder beratenden Rollen eine wertvolle Unterstützung darstellen können. Ihre Erfahrung ist eine Ressource, deren Potenzial es zu nutzen gilt, vor allem in Anbetracht der demografischen Entwicklung und den damit verbundenen Herausforderungen.

Unterstützung und Perspektiven für die Zukunft

„Wir lassen unsere ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern nicht im Stich. Wir wissen um ihre Verdienste, aber auch um die Notwendigkeit ihrer Unterstützung, um auch in Zukunft die Sicherheit unserer Gesellschaft gewährleisten zu können – das hat auch die diesjährige Flutkatastrophe in Bayern wieder deutlich gemacht.“ so Heinisch.

Die Pläne für die Anpassung des Dienstalters könnten also gleich mehrere Vorteile mit sich bringen: Sie erhöhen die Zufriedenheit und Motivation innerhalb der Feuerwehr, leisten einen Beitrag zum Erhalt des wertvollen Wissens und der Kompetenzen älterer Feuerwehrleute und stellen eine proaktive Lösung für das Personalproblem dar. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause Anklang findet und wie die finale Entscheidung ausfallen wird.