Der wichtigste Termin steht für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 dabei bereits kommende Woche an: Am 19. Januar endet die dritte Runde des gestaffelten Führerschein-Umtauschs. Wer bisher noch keinen Termin in der zuständigen Führerscheinstelle vereinbart hat, sollte dies dringend ändern, denn der Umtausch ist für alle verpflichtend. Wird die Frist versäumt, riskieren Autofahrende ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Außerdem kann es im Ausland zu Problemen kommen, wenn nach Ablauf der Umtauschfrist kein gültiges Dokument vorliegt.

Spritpreise und Umweltprämie

Wer jetzt 2024 ein neues E-Auto zulässt, erhält keine Förderung mehr vom Staat. Bereits seit dem 18. Dezember können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus gestellt werden. Bereits zugesagte Förderungen sind vom Auslaufen nicht betroffen und werden ausgezahlt. Inhaber von Verbrennerfahrzeugen müssen 2024 mit höheren Preisen an der Zapfsäule rechnen. Bei der CO₂-Steuer tritt die nächste Stufe in Kraft, wodurch die Tonne statt bisher 30 nun mit 45 Euro bepreist wird. Auf den Liter umgerechnet bedeutet dies rein rechnerische Preissteigerungen von etwa vier Cent für Benzin und Diesel.

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Winterreifen: M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr aus

Ab dem 1. Oktober 2024 werden nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol als Winterreifen anerkannt. Dieses besteht aus einer Schneeflocke, umrahmt von einem Berg. Es dürfen dann keine Reifen mehr bei winterlichen Straßenbedingungen gefahren werden, die lediglich eine „M+S“-Kennzeichnung besitzen. Die neue Regelung gilt auch für Ganzjahresreifen.

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Fahrassistenzsysteme werden Pflicht

Fahrassistenzsysteme erhöhen die Sicherheit beim Autofahren. Einige davon werden ab 7. Juli 2024 für neu zugelassene Fahrzeuge zur Pflicht. Dazu zählen ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme, Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeit-Warnsystem und die Vorrichtung für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre.

Neue Abgasnormen für Pkw und Motorräder

Bis zum Inkrafttreten der neuen Euro-7-Norm, mit der nicht vor 2026 zu rechnen ist, hat die EU eine Fortschreibung der Abgasnorm mit der Kennzeichnung Euro 6e veranlasst. Sie wird bei Erstzulassungen ab 1. September 2024 verpflichtend und sieht eine nochmalige Anpassung vor. Und auch bei den Zweirädern wird die Abgasnorm leicht verschärft: Aus Euro 5 wird Euro 5+, dabei muss zukünftig auch die Haltbarkeit der Abgasreinigung auf der Straße nachgewiesen werden. Die neue Norm gilt ab 1. Januar, verbindlich für die Erstzulassung neuer Motorräder wird sie ab 1. Januar 2025.

Blick ins Ausland: Höhere Bußgelder und neue Vignette

Im benachbarten Tschechien ist zum Jahreswechsel 2024 das neue Straßenverkehrsgesetz in Kraft getreten. Dabei werden Tempolimit-Verstöße künftig mit bis zu fünfmal höheren Bußgeldern geahndet als bisher. Wer außerorts zum Beispiel 50 und innerorts 40 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit 1000 Euro Strafe rechnen (bisher: 200 Euro), gleiches gilt für das Fahren über eine rote Ampel. Neu ist zudem auch, dass sich das Bußgeld verdoppeln kann, wenn dadurch ein Unfall verursacht wurde.

Allerdings wurde in der Novelle streckenweise auch das Tempolimit angehoben: Auf modernisierten und ausgebauten Abschnitten kann 150 statt 130 km/h gefahren werden. Auch Italien will die Bußgelder noch in diesem Jahr erhöhen und vor allem die Delikte Alkohol am Steuer, Handynutzung, Falschparken und extreme Tempoverstöße stärker sanktionieren. Bei unseren Nachbarn in Österreich tritt am 1. März ebenfalls der letzte Teil einer Novelle der Straßenverkehrsordnung gegen extreme Raserei in Kraft. Zudem führt die Alpenrepublik auch eine Tagesvignette für Transitfahrten ein, sie ist für 8,60 Euro zu erwerben, die 10-Tages-Vignette verteuert sich auf 11,50 Euro.