Die aktuelle Umtauschphase für Führerscheine läuft am 19.01.2023 aus. Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sind bislang sehr zögerlich.

Probleme durch ungültigen Führerschein

Noch rund 5.000 Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 im Landkreis Tirschenreuth sind aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen. Die Umtauschfrist läuft am 19.01.2023 aus. Danach wird das Dokument ungültig. Wer nach Ablauf der Frist in eine Kontrolle gerät, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

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Im Ausland kann es mit abgelaufenen Papierführerscheinen zu noch größeren Problemen kommen, sodass diese nicht mehr anerkannt werden. Es stehen weiterhin noch rund 3.500 Stück ungültige Führerscheine von Bürgerinnen und Bürgern der Jahrgänge 1953 bis 1958 zum Pflichtumtausch an, die bis zur verlängerten Frist zum 19.07.2022 zu tauschen waren.

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Einfaches Online-Verfahren

An alle Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1964 ergeht daher der dringende Appell, die alten Führerscheine sehr zeitnah umzutauschen. Das Landratsamt Tirschenreuth weist nochmals darauf hin, dass ein Umtausch jederzeit online möglich ist. Das Online Verfahren ist bequem und schnell auf der Website des Landkreises unter dem Reiter „Führerschein & Fahrerlaubnis“ erreichbar und wird vermehrt in Anspruch genommen.

Man muss zum Ausfüllen des Online-Formulars lediglich einen gültigen Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild und den Papierführerschein bei der Hand haben.

Kurze Bearbeitungsdauer

Nach erfolgreicher Weiterleitung des Antrags erhält man eine E-Mail über den weiteren Verfahrensverlauf. Alternativ können weiterhin alle Anträge bei der Führerscheinstelle in Tirschenreuth oder bei der Heimatgemeinde gestellt werden. Hierzu wird um eine Terminvereinbarung gebeten. In der Regel kann nach erfolgter Bearbeitung des Antrags innerhalb von zwei bis vier Wochen der neue Führerschein zugesandt oder ausgehändigt werden.

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