Mit der Aufstellung vier neuer Bebauungspläne und der Aufhebung des alten Bebauungsplans für das Gebiet Mooslohe strebt die Stadt eine geordnete Innenentwicklung an, um den Möglichkeiten und Interessen für eine Nachverdichtung Raum zu geben und ein zeitgemäßes Bauen zu ermöglichen.

Die Bebauungspläne sind in Arbeit

Um rechtsverbindliches Baurecht für eine solche Nachverdichtung im Gebiet Mooslohe zu schaffen, werden die erforderlichen Bebauungspläne derzeit erstellt. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan durchläuft parallel ein Aufhebungsverfahren.

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In der jüngsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses wurde die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanentwürfe sowie der Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans beschlossen.

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Damit sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und über die Auswirkungen der Planung informieren kann und Gelegenheit zu Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@weiden.de oder zur Niederschrift hat, liegt der Entwurf der Bebauungspläne

  • „Mooslohe I – Moosfurtsiedlung“,
  • „Mooslohe II – südliche Mooslohstraße“,
  • „Mooslohe III – Rehmühlbach Viertel“
  • „Mooslohe IV – Fliederstraße“
  • sowie der Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans „Mooslohe“

vom 8. August bis 7. September im Stadtplanungsamt im neuen Rathaus zur Einsichtnahme aus.