Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Amberg eine bedeutende Änderung in Kraft: die bundesweite Grundsteuerreform. Damit einhergehend kündigt die Stadt den Versand der neuen Grundsteuerbescheide an. Diese Neuregelung sieht vor, dass trotz der Reform die Gesamteinnahmen der Stadt konstant bleiben, was jedoch für die Grundstückseigentümer unterschiedliche Auswirkungen haben wird.

Neue Bewertungsmethoden führen zu Veränderungen

Der Stadtrat von Amberg hat am 7. Oktober 2024 neue Hebesätze festgesetzt. Diese Anpassungen beruhen auf dem Bayerischen Grundsteuergesetz, welches nun die Grundstücks- und Gebäudefläche statt des bisherigen Grundstückswerts zur Bewertung heranzieht. Diese Maßnahme führt dazu, dass einige Eigentümer mit einer Entlastung rechnen können, während andere höhere Abgaben zu leisten haben. „Aufgrund der geänderten Bewertungsmethoden kommt es zu teils deutlichen Verschiebungen.“

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Angepasste Hebesätze in Amberg

Die Stadt hat spezifisch für Amberg folgende Hebesätze bestimmt: Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) bleibt der Hebesatz unverändert bei 320 %. Die Grundsteuer B, welche die meisten Grundstückseigentümer betrifft, wurde von 400 % auf 355 % gesenkt. Zur Veranschaulichung: Ein Einfamilienhaus, das bisher einen jährlichen Grundsteuerbetrag von 300 Euro entrichten musste, wird ab 2025 einen Betrag von 301,75 Euro zahlen, basierend auf einem neuen Messbetrag von 85 Euro und dem angepassten Hebesatz.

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Informationen und Unterstützung für Bürger

Die Stadt Amberg bietet ihren Bürgern Unterstützung und weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform. Bei signifikanten Abweichungen im Vergleich zur bisherigen Grundsteuer wird empfohlen, die eigenen Angaben und die Grundlagenbescheide des Finanzamts zu überprüfen. Für detaillierte Informationen steht die offizielle Webseite der Stadt (www.amberg.de/grundsteuer) zur Verfügung. Dort finden Bürgerinnen und Bürger alles Wichtige rund um die bevorstehenden Änderungen und Hilfestellungen bei möglichen Unsicherheiten.