Da bei den abzufertigenden Paketen Unregelmäßigkeiten auftraten, wurden diese, jeweils im Beisein eines Zollbeamten, durch Beschäftigte eines Logistikunternehmens geöffnet.
Insgesamt kamen so etwa 260 Tabletten, acht Salben und zwei medizinische Tinkturen zum Vorschein.
Bei uns nicht zugelassen
Die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde wurde über die Einfuhren unterrichtet und stellte Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz fest. Daraufhin ordnete die Arzneimittelüberwachungsbehörde die Vernichtung der Präparate an. Die Absender der Pakete befanden sich in Israel, Russland und Großbritannien.
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