Zöllner am Dienstort Weiden des Zollamts Oberpfalz haben in der vergangenen Woche bei der Abholung einer Postsendung aus der Schweiz eine verdächtige Ware festgestellt. Die Beamten leiteten gegen die Abholerin ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Das Hauptzollamt Regensburg informierte darüber in einer Mitteilung.

Geschenksendung aus der Schweiz mit auffälligem Inhalt

Die Postkundin wollte ihre Sendung beim Zollamt Oberpfalz – Dienstort Weiden abholen. Laut Zollinhaltserklärung handelte es sich um eine Geschenksendung mit unter anderem „1x Incense Powder“ und „1x Incense Water“. Bei der genaueren Überprüfung erklärte die Frau, die Waren seien Augentropfen sowie ein Tabakpulver. Zur weiteren Kontrolle führten die Zöllner einen Drogenschnelltest durch, der positiv auf Opiate reagierte.

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Weiteres Vorgehen der Behörden

Die Zöllner stellten die Waren sicher. Den Vorgang übergaben sie zur weiteren Sachbearbeitung an die Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus. Die Ermittlungen dauern an.

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Zoll verweist auf gezielte Prüfungen

„Der Fall zeigt, dass vermeintliche Geschenksendungen aus dem Ausland keineswegs harmlos sein müssen. Die Erfahrung zeigt, dass Zollinhaltserklärungen häufig unvollständig oder falsch sind. Der Zoll setzt deshalb auf risikoorientierte Prüfungen“, erklärte Sibylle Wohlmann, stellvertretende Leiterin des Zollamts Oberpfalz.