Den Zöllnern kamen bei der Kontrolle Zweifel an der Einfuhrfähigkeit der rund 140.000 FFP-2-Masken. Diese Zweifel wurden letztendlich von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde bei der Regierung von Mittelfranken bestätigt.

Keine Kompromisse in Sachen Verbraucherschutz

Im Einzelnen wurde festgestellt, dass sowohl vorgeschriebene Kennzeichnungen als auch Anleitungen und die Konformitätserklärung fehlten. Zudem erwies sich die erforderliche CE – Kennzeichnung als fehlerhaft. Die Masken mit einem Wert von etwa 14.500 Euro wurden daraufhin wieder in das Herkunftsland ausgeführt.

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„Gerade beim Thema Verbraucherschutz ist es wichtig, dass der Zoll die Einhaltung der in der EU geltenden Vorschriften überwacht. Allerdings wird im Rahmen entsprechender Kontrollmaßnahmen immer wieder festgestellt, dass diverse Schutzgüter, wie FFP-2 Masken oder Einweghandschuhe, nicht den vorgegebenen Normen entsprechen“, so die stellvertretende Leiterin des Zollamts Sibylle Wohlmann.

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