Hierbei handelte es sich um 915 Tabletten und zehn Fläschchen verschiedener Arzneimittel, darunter unter anderem Antidepressiva und Beruhigungsmittel. Sie wurden von einer Privatperson aus Russland an eine in Deutschland ansässige Privatperson adressiert.

Die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde wurde über die Einfuhr unterrichtet. Diese stellte ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz fest und erklärte die Tabletten für nicht einfuhrfähig. Es wurde die Vernichtung.

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Gut zu wissen

Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Post- oder Kurierversands grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen.

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Hierbei ist zu beachten, dass Präparate, die möglicherweise im Ausland frei gehandelt werden, wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel, insbesondere wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt werden, in Deutschland als Arzneimittel gelten können und damit dem Arzneimittelgesetz unterliegen.

Auf die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Präparat angeboten beziehungsweise verkauft wird, kommt es dabei nicht an.