Weiden. Wie steht es um die Einhaltung der Mindestlohnregelungen? Das prüften in der vergangenen Woche rund 60 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung. Auch die Standorte Hof, Regensburg und Weiden waren dabei.

Die Zöllner befragten die Beschäftigten zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten Prüfungen von Geschäftsunterlagen bei Arbeitgebern durch. Im Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des seit 1. Januar 2020 geltenden Mindestlohns von 9,35 Euro pro Stunde. Vor diesem Hintergrund wurden vor allem Gewerbebetriebe, die besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind, kontrolliert. Dazu zählen Gaststätten, Spielhallen, Tankstellen und der Einzelhandel.

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33 Hinweise, vier Verdachtsfälle

In einem vorläufigen Ergebnis der durchgeführten Prüfungen erhielten die eingesetzten Beamten 33 Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Mindestlohns, der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, zu illegaler Beschäftigung und zu Meldepflichtverstößen.

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Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht in insgesamt vier Fällen der Verdacht des Leistungsmissbrauchs beziehungsweise der Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung. Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg dauern an.