Die Ermittlungen der 40-köpfigen Sonderkommission „Park“ bei der Kriminalpolizei Hof und der Staatsanwaltschaft Hof zum Tod eines zehnjährigen Mädchens in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in Wunsiedel, sind abgeschlossen. Demnach soll ein Elfjähriger das Mädchen getötet haben. Außerdem steht ein 25-Jähriger im dringenden Tatverdacht, die Zehnjährige zuvor vergewaltigt zu haben. Am Tod des Mädchens soll der Mann, so die Ermittlungen, aber nicht beteiligt gewesen sein.

Umfangreiche Spurensicherung führt Ermittler zu Tatverdächtigen

Beamte der Kriminalpolizei Hof begannen nach dem Auffinden des Mädchens unverzüglich mit der Spurensicherung am Tatort sowie auf dem weitläufigen Gelände der Einrichtung. Die umfangreiche Spurenauswertung dauerte mehrere Wochen und bezog sich vor allem auf daktyloskopische, digitale und molekulargenetische Spuren. Insgesamt lagen der Sonderkommission „Park“ mehrere hundert Spuren vor.

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130 Vernehmungen durchgeführt

Zudem führten die Beamten über 130 Vernehmungen durch, die zum Teil in Gegenwart von psychologischen Sachverständigen stattfanden. Unterstützung bei der Spurenanalyse erhielten die Beamten von Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes und von mehreren rechtsmedizinischen Instituten. Spurenergebnisse sowie rechtsmedizinische Gutachten führten die Ermittler nacheinander zu zwei 11 und 25 Jahre alten Tatverdächtigen.

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Staatsanwaltschaft Hof erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Hof hat gegen den 25-Jährigen am 25. August 2023 Anklage zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Hof wegen Vergewaltigung und zusätzlich wegen Einbruchsdiebstählen sowie Brandstiftung erhoben.

Der aus dem Raum Wunsiedel stammende deutsche Staatsangehörige steht im Verdacht, seit Jahresbeginn 2022 fünf Einbrüche in Baucontainer begangen zu haben. Hierbei soll er Baumaschinen im Wert von rund 16.000 Euro gestohlen und über das Internet veräußert haben. Einen der Container soll er zur Spurenbeseitigung in Brand gesetzt haben. Insgesamt soll ein Sachschaden von gut 50.000 Euro entstanden sein.

Übers Badezimmerfenster ins Heim eingestiegen

Für einen weiteren Diebstahl soll der Angeschuldigte in der Nacht des 4. April 2023 über ein offenstehendes Badezimmerfenster in das Kinder- und Jugendheim gelangt sein, wo er zufällig auf den elfjährigen Jungen und später auf das dort wohnende Mädchen getroffen sein soll. An der Zehnjährigen soll der 25-Jährige dann sexuelle Handlungen mit seinen Händen ausgeübt haben. Anschließend soll er die Einrichtung wieder verlassen haben.

Eine Beteiligung an der Tötung des Mädchens ist dem Angeschuldigten nicht nachzuweisen. Vielmehr haben die Ermittlungen den Verdacht erhärtet, dass der elfjährige Junge das Mädchen – nachdem der Angeschuldigte die Einrichtung verlassen hatte – getötet hat, als es zwischen diesen beiden zum Streit kam.

Kein Strafverfahren gegen den Buben

Aufgrund der Strafunmündigkeit des Jungen kann gegen ihn kein Strafverfahren wegen der Tat durchgeführt werden. Der Elfjährige wurde durch die zuständigen Behörden in gesicherte Obhut genommen. Der 25-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Er hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens die ihm zur Last gelegten Taten zu einem großen Teil gestanden. Die Ermittlungen zu der Strafanzeige einer Privatperson wegen Pflichtverletzungen der für die Fürsorge der Kinder zuständigen Behörden dauern noch an.

 Warum war das Mädchen im Heim untergebracht?  

Die Schülerin war auf Basis einer richterlichen Entscheidung des Amtsgerichts Tirschenreuth im Kinder- und Jugendhilfezentrum St. Josef in Wunsiedel untergebracht. Auslöser waren über Jahre andauernde Streitigkeiten der geschiedenen Eltern über die Erziehung des Mädchens, zuletzt über die Wahl der weiterführenden Schulart. Die Mutter lebt im Landkreis Tirschenreuth, der Vater im Landkreis Neustadt/WN. 

Der Konflikt hatte das Kind nach Informationen von OberpfalzECHO derart belastet, dass es psychiatrischer Behandlung bedurfte.  Das Familiengericht Tirschenreuth übertrug schließlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Kreisjugendamt Tirschenreuth. Die Betreuung in einer Kinder- und Jugendeinrichtung erschien den Verantwortlichen zumindest vorübergehend als beste Wahl für das Mädchen.

Kurz vor den Osterferien 2023 war der Familienrichter zuletzt mit dem Fall befasst: Der Vater wollte in den Osterferien mit dem Kind eine Kreuzfahrt auf die Kanaren unternehmen und hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Gericht lehnte ab. Der Ablehnungsbescheid traf zufällig mit dem Tag der Ermordung zusammen.