Fall 1: Gestern stand von 21 bis 22.30 Uhr ein VW in der Kurt-Schumacher-Allee im Bereich der Realschule. Dort wurde er durch ein unbekanntes Fahrzeug angefahren. Der Schaden wird auf 500 Euro geschätzt.
Fall 2: Ebenfalls gestern fuhr gegen 17 Uhr eine Autofahrerin (30) die Friedrich-Ebert-Straße Richtung stadteinwärts. An der Verkehrsinsel, Friedrich-Ebert-Straße/Leuchtenberger Straße wollte sie nach links in die Leuchtenberger Straße abbiegen. Zur gleichen Zeit befuhr ein unbekannter Wagen, vermutlich silberfarben, die Leuchtenberger Straße. An der Verkehrsinsel wollte dieser nach links in die Friedrich-Ebert-Straße, Fahrtrichtung stadteinwärts, abbiegen. Hierbei touchierte das unbekannte Auto das Fahrzeug der Frau. Im Anschluss fuhr dieser einfach weiter. Am Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von 4000 Euro.
Fall 3: Am Sonntag gegen 23 Uhr stellte ein Mann (35) seinen Wagen am Karl-Heilmann-Block ab. Als er am Montag gegen 8 Uhr wieder zu seinem Auto kam, stellte er einen frischen Unfallschaden fest. Der Schaden beläuft sich auf 500 Euro.
Hinweise zu allen drei Fällen nimmt die Polizeiinspektion Weiden unter der Telefonnummer 0961/401-0 entgegen.
Rechtslage
Das geforderte Verhalten nach einem Verkehrsunfall führt häufig zur Verunsicherung, beispielsweise wenn nicht alle Beteiligten am Unfallort anwesend sind, weil etwa ein geparktes Fahrzeug angefahren wurde.
Fast jeder weiß noch, dass in einem solchen Fall ein Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen ist. Dass aber zunächst eine Wartepflicht, abhängig von Zeit, Ort und Schadenshöhe besteht, ist häufig nicht bekannt. Dabei kann man sich strafbar machen, wenn man nur einen Zettel hinterlassen und gleich weiterfahren würde.
Hat sich innerhalb der Wartefrist niemand gemeldet, ist unverzüglich der Berechtigte von dem Schadensereignis zu verständigen, ersatzweise kann die Unfallmeldung auch bei der Polizei abgegeben werden. Dazu sollte man sich das Kennzeichen, die Marke, Typ und Farbe, sowie Standort des beschädigten Fahrzeuges und die festgestellten Schäden notieren. Die baldmöglichste Unfallmeldung bei der nächsten Polizeidienststelle ist die häufigere Variante, da der Geschädigte in den wenigsten Fällen bekannt ist. (Quelle: Polizei Bayern)
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