Im Rahmen der Kontrollen wurden ein Fahrer (24) und eine Fahrerin (39) angetroffen, bei denen der Atemalkoholwert des ihnen angebotenen Tests je einen Wert von mindestens 1,1 Promille ergab. Die Weiterfahrten wurden unterbunden und entsprechende Blutentnahmen durchgeführt. Die Führerscheine wurden einbehalten. Sie müssen sich nun einem Strafverfahren stellen.

Des Weiteren ergaben Atemalkoholtests bei einem 22-Jährigen und einer Frau (33) je einen Wert im Ordnungswidrigkeitenbereich zwischen 0,5 und 1,09 Promille. Die Weiterfahrt wurde ebenfalls untersagt. Ihnen droht ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und ein Monat Fahrverbot.

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