Der Fahrradfahrer (23) aus dem westlichen Landkreis befuhr mit seinem Rennrad den Fuß- und Radweg entlang der Pressather Straße in Fahrtrichtung Pressath. Die Autofahrerin (35) befuhr mit ihrem VW die Bierlohstraße in Richtung der Pressather Straße. Der Mann hätte aufgrund der dortigen Regelung Vorfahrt gewähren müssen.

Da die Frau glücklicherweise nur langsam in den Einmündungsbereich eingefahren ist, kam es lediglich zu einem leichten Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Der Radfahrer erlitt durch den Zusammenstoß kleinere Schürfwunden, die Autofahrerin blieb unverletzt.
An ihrem Pkw entstand lediglich ein Sachschaden in Höhe von etwa 100 Euro. Der Verkehr war in den frühen Morgenstunden dadurch nicht beeinträchtigt.

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