Ein Mann (23), den die Beamten an der Ausfahrt Waidhaus kontrollierten, wurde von der Staatsanwaltschaft München mit Haftbefehl gesucht. Wegen Steuerhinterziehung hatte er noch eine Geldstrafe von 300 Euro zu bezahlen. Da er dieser Aufforderung nachkam, wurde der Haftbefehl gelöscht und der Mann ersparte sich 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Ein weiterer Mann (47) hätte besser eine Ordnungswidrigkeit bezahlt. Da er sich den Mahnungen gegenüber resistent zeigte, war er im Fahndungscomputer zur Festnahme ausgeschrieben. Zu den zehn Euro, die er nicht zahlen wollte, kamen nun noch 40 Euro Verfahrenskosten, die er schließlich bezahlte.
Mutter löst Sohn aus
Bei einem anderen Mann (35) ging es da schon um beträchtlich höhere Summen. Die Staatsanwaltschaft Landshut suchte ihn mit Haftbefehl. Er hatte noch eine Geldstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Höhe von 4000 Euro offen. Wohl dem, der eine finanzstarke Mutter hinter sich weiß. Die „brave Mama“ zahlte den fälligen Betrag bei der Polizeiinspektion Rosenheim ein und ersparte dem Sohn damit einen Gefängnisaufenthalt von 80 Tagen.
Schließlich beschlagnahmten die Bundespolizeifahnder der Waidhauser Inspektion noch drei Waffen. Ein Mann (26) musste sein verbotenes Springmesser abgeben, ein Jugendlicher (15) im Fernreisebus von Prag nach Paris führte einen Teleskopschlagstock mit sich. Schließlich wurde noch ein 38-jähriger sein Butterflymesser los. Alle drei erhalten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.

