Weiden. Bei dem Betriebsunfall auf dem Gelände des Neuen Tages – ein Bagger war umgestürzt (OTV-Video dazu) – staunte die Polizei nicht schlecht, als während der Bergungsarbeiten ein sogenannter Quadrocopter über der Unglücksstelle flog. Die Polizei hatte einige Mühe, den dazugehörigen „Steuerer“ ausfindig zu machen. Dem droht jetzt eine Anzeige.
Der Besitzer des unbemannten Luftfahrtsystems, ein 50-jähriger aus dem Landkreisosten, stand mit der Fernbedienung für sein Fluggerät auf dem Gehweg der Dr.-Pfleger-Straße. Als ihn die Polizeibeamten auf den Einsatz seines Quadrocopters ansprachen, reagierte er zunächst „nicht sehr erfreut“, wie die Polizei mitteilt. Erst als ihn die Beamten auf verschiedene Verstöße aufmerksam machten, lenkte der Landkreisbürger ein und ließ seinen Quadrocopter nach einem 20-minütigen Flug landen.
Flug über Unglücksorten nicht gestattet
Dass beim Betrieb solcher Luftfahrtsysteme aber auch luftrechtliche Voraussetzungen und Vorschriften zu beachten sind, war dem Mann offenbar nicht bekannt: Da der Selbstständige die mit seinem Quadrocopter gefertigten Luftaufnahmen gewerbsmäßig vertreibt, bedurfte er zum Betrieb seines Fluggerätes eine Erlaubnis des Luftamtes Nordbayern. Die bereits im September vergangenen Jahres durch das Luftamt Nordbayern ausgestellte Erlaubnis hatte der 50-jährige offensichtlich nicht genau gelesen. Innerhalb geschlossener Ortschaften wäre vor dem Start eine Meldung an die zuständige Polizeidienststelle nötig gewesen. Außerdem wird in der Aufstiegserlaubnis ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Betrieb eines unbemannten Luftfahrtsystems über Unglücksorten nicht gestattet ist.
Als Folge davon steht ihm nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige ins Haus.

