Erlaubte Prostitution unterliegt zum Schutz der ausübenden Frauen einer Anmeldung bei der örtlichen Kommune. Nach Ermittlungen der Kriminalpolizei Amberg wurde in den vergangenen Wochen eine Frau ausfindig gemacht, die ihre Dienste im südlichen Landkreis Schwandorf anbot.
Bei der Kontrolle vor Ort wurde am Dienstag eine 51-jährige Chinesin in einer Ferienwohnung festgestellt, die weder eine erforderliche Anmeldung vorlegen konnte, noch einen gültigen Aufenthaltstitel besaß. Gegen die Frau wird nun wegen Verstößen nach dem Aufenthaltsgesetz und nach dem Prostituiertenschutzgesetz ermittelt.
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