Beide beteiligten Personen sind der Polizei mehrfach wegen früherer eigener Straftaten bekannt. Mögliche Motive für diese öffentliche Verunglimpfung und Falschbehauptung sind derzeit Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen wegen Fälschung beweiserheblicher Daten und eines Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz.