Weiden. Die Fahndungsgruppe der Verkehrspolizei Weiden traf voll ins Schwarze: Als sie einen roten Peugeot aus dem Verkehr zogen, fielen den Polizisten über 250 Gramm Marihuana in die Hände. Für einen jungen Mann (20) führte die Kontrolle direkt in eine Justizvollzugsanstalt. 

Am Mittwochvormittag gegen 10:10 Uhr entschlossen sich Beamte der Verkehrspolizei Weiden auf einem Rastplatz in Windischeschenbach zur Kontrolle eines roten Peugeot, der in Nordrhein-Westfalen zugelassen und mit drei Männern besetzt war. Dabei fanden die versierten Beamten in einem Kissen versteckt über 250 Gramm Marihuana und stellten es sicher. Für die drei Insassen im Alter von 20 und zweimal 27 Jahren führte der weitere Weg zur Dienststelle nach Weiden, wo die Kriminalpolizei die weitere Sachbearbeitung übernahm.

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Gegen das Trio lag der Verdacht vor, dass sie mit Betäubungsmitteln handeln würden. Im Laufe der Befragungen verdichtete sich der Tatverdacht gegen den 20-Jährigen und einen 27-Jährigen aus dem Hochsauerlandkreis. Der Tatverdacht gegen den dritten Fahrzeuginsassen, mit Wohnort in Frankreich, bestätigte sich nicht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Weiden wurden die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Der Ermittlungsrichter erließ gegen den 20-Jährigen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln.

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Ermittlungen führen zu mutmaßlichem Abnehmer

Die beiden anderen Tatverdächtigen konnten nach der Sicherung ihrer Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Die kriminalpolizeilichen Bemühungen führten allerdings zur Identifizierung des mutmaßlichen Abnehmers der Betäubungsmittel, einen 26-jährigen Mann in Weiden. Auch gegen ihn erließ der Ermittlungsrichter Haftbefehl. Bei dem Weidener klickten bereits am Donnerstag die Handschellen.

Bei der anschließenden Vorführung des Mannes vor den Ermittlungsrichter am Amtsgericht bestätigte sich der vorliegende Tatverdacht und der Richter hielt den Haftbefehl aufrecht, setzte ihn allerdings gegen Auflagen außer Vollzug, so dass der Weidener wieder aus der amtlichen Obhut entlassen werden konnte.

Die Tatbeteiligten erwarten nun Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.