Natürlich war das Gespann nicht zu schnell, jedoch hatte der Mann auf seinem Anhänger ein Auto geladen. Am Traktor war ein grünes Kennzeichen, sowie am Anhänger ein Wiederholungskennzeichen angebracht. Dieses ist nur für landwirtschaftliche Tätigkeiten zulässig.

Der Transport eines Autos fällt nicht darunter. Deshalb erwarten den Mann nun Anzeigen nach dem Pflichtversicherungsgesetz, Fahrzeugzulassungsordnung und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

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