Sturmtief Christian sorgte am heutigen Dienstag mit Böen von Windgeschwindigkeiten bis zu 65 Stundenkilometern und ergiebigen Schneefällen für massive Verkehrsbehinderungen auf den Oberpfälzer Straßen. Jede Menge zu tun hatte auch die Polizei.

Nicht nur Blechschäden

Von 6 Uhr morgens bis zum frühen Nachmittag kam es auf den Straßen des Regierungsbezirks zu 160 Unfällen. 70 Prozent der Crahs ereigneten sich zwischen 11 und 15 Uhr. In dem Zeitraum war Frau Holle zu Hochform aufgelaufen.

Werbung
Advertorial mit Button
Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial
mehr erfahren

Es blieb aber nicht bei Blechschäden. Bei neun Unfällen waren zum Teil mehrere Personen verletzt worden. In 40 Fällen stockte der Verkehr, weil zum Beispiel Brummis nicht mehr vom Fleck kamen. Und nach zwei Tagen Regenwetter kommt der Winter auch schon wieder mit großen Schritten zurück. 

#1 beispiel in-article

–  Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit Winterreifen aus, wenn Sie auch bei winterlichen Straßenverhältnissen auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.

–  Denken Sie auch an Eiskratzer und Besen zum Schnee abfegen.

–  Säubern Sie alle Scheiben von Eis und Schnee, dies gilt auch für Beleuchtung und Kennzeichen. Zudem müssen auch Schnee und Eis vom Dach entfernt werden, damit diese nicht auf andere Verkehrsteilnehmer herunterfallen oder deren Sicht beeinträchtigen.

 – Überprüfen Sie die Fahrzeugbatterie, damit sie auch bei winterlichen Temperaturen ihren Dienst verrichtet.

– Füllen Sie das Scheibenwaschwasser auch mit ausreichendem Frostschutz auf.

–  Durch helle und farblich auffällige Kleidung können Radfahrer und Fußgänger selbst einen Beitrag zu Ihrer Sicherheit leisten. Reflektierende Materialien oder Accessoires, beispielsweise an Jacken oder Taschen, erhöhen die Sichtbarkeit auch schon aus größerer Entfernung deutlich.

–  Für sämtliche Fahrzeuge gilt: Licht an!

– Für Grundstückseigentümer: Denken Sie an Ihre Verkehrssicherungspflicht! Vergessen Sie nicht die geltende Räum- und Streupflicht.

– Trotz Winterreifen ist jeder Fahrzeugführer verpflichtet seine Fahrgeschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Witterungs- und Sichtverhältnissen anzupassen.

– Bei Schnee- und Eisglätte verlängert sich der Bremsweg um ein Vielfaches!