Weiden. Der 23-Jährige geriet mit seiner 70-jährigen Nachbarin ganz schön in Streit. Am Ende musste sogar die Polizei schlichten. Und das alles wegen eines mobilen Swimming Pools.

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Der 23-Jährige stellte den beweglichen Pool im Garten eines Anwesens in der Siechenstraße auf. Dumm nur, dass es nicht der eigene, sondern der Garten der besagten 70-jährigen Nachbarin war. Und die war damit gar nicht einverstanden – noch dazu, wo der junge Erfrischungssuchende das 3.000-Liter-Becken mit dem Gemeinschaftswasseranschluss des Anwesens auffüllte.

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Auch Polizei kann nicht helfen

Da wurde es der 70-Jährigen zu bunt und sie alarmierte die Polizei. Da das Gelände nicht eindeutig abgegrenzt war, konnten aber auch die Ordnungshüter die Sachlage nicht eindeutig klären. Die Angelegenheit muss zivilrechtlich geklärt werden. Über die entsprechenden Möglichkeiten belehrten die Beamten die 70-Jährige.