Eslarn. Die Polizei entdeckte in einem Internetverkaufsprotal ein zum Verkauf angebotenes ausgestopftes Stachelschwein. Da Stachelschweine unter Naturschutz stehen, wurde es beschlagnahmt.

Polizeiliche Ermittlungen im Internet, im Lokalbereich eines überregionalen Anzeigenportals ergaben, dass ein Altlandkreisbewohner das Tierpräparat eines Stachelschweines zum Kauf anbot.

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Stachelschwein steht unter strengem Schutz

Das Stachelschwein steht nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht nur unter besonderem, sondern sogar unter strengem Schutz. Der Verkäufer konnte für das Tier weder einen Herkunftsnachweis noch eine Vermarktungsbescheinigung  vorlegen. Ein Verkauf oder Handel ist somit grundsätzlich verboten.

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Im Rahmen der Sachbearbeitung wurde das Tier beschlagnahmt. Den Verkäufer erwartet nun eine Strafanzeige nach dem Bundesnaturschutzgesetz.