Ein Fahrzeugführer aus dem Landkreis Schwandorf hat am frühen Dienstagmorgen einen Wildunfall verursacht, den er jedoch nicht unverzüglich der Polizei meldete. Erst Stunden später, nachdem der 28-Jährige einen Schaden an seinem Fahrzeug bemerkte, informierte er die Behörden. Dies stellt einen Verstoß gegen das Bayerische Jagdgesetz dar, welches eine sofortige Meldung solcher Unfälle vorschreibt. Die Polizeiinspektion Nabburg unterstreicht die Wichtigkeit der gesetzlichen Meldepflicht und hat eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Mann eingeleitet. Das Landratsamt Schwandorf wird über den weiteren Verlauf entscheiden.