Die Waffe, eine österreichische Glock 9 mm wies zwar ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) auf, der Mann besaß aber keinen kleinen Waffenschein. Da half auch seine Begründung nichts, dass er sie zum Selbstschutz benötige. Er musste die Waffe abgeben und erhielt von der Bundespolizei eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

