Am späten Mittwochabend, den 2. Oktober 2024, um 22:22 Uhr, wurde in Schwandorf ein junger Mann von der Polizei kontrolliert. Der 18-Jährige hatte eine äußerliche Ähnlichkeit mit einer Person, nach der im Rahmen eines Fahndungsersuchens gesucht wurde. Bereits am 17. September 2024 war der junge Mann in einer Raiffeisenbank mit einer Schusswaffe gesehen worden. Bei der Überprüfung seiner Wohnung stellten die Beamten fest, dass er tatsächlich eine Schreckschusswaffe besaß. Diese war jedoch nicht wie gesetzlich vorgeschrieben gesichert, sondern lag ungesichert in der Wohnung.
Sicherstellung der Schreckschusswaffe
Die Polizei hat die Schreckschusswaffe daraufhin sichergestellt. Sie wird dem Landratsamt übergeben. Gegen den 18-jährigen Stadtbewohner wird nun eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Waffen stets gesichert aufbewahrt werden müssen, um eine unbefugte Nutzung zu verhindern.
Wichtige Erinnerung an Waffenbesitzer
Dieser Vorfall dient als wichtige Erinnerung für alle Waffenbesitzer, die gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften ernst zu nehmen. Die Sicherheit der Allgemeinheit steht im Vordergrund, und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist unerlässlich, um diese zu gewährleisten. Die Polizei Schwandorf nimmt diesen Fall zum Anlass, um auf die Bedeutung der sicheren Aufbewahrung von Waffen hinzuweisen.

