Im Rahmen der Schleierfahndung durch die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus ist am 28. Dezember um 8.30 Uhr ein Hyundai mit moldauischem Kennzeichen kontrolliert worden. Der Fahrer des Wagens wies sich mit einem rumänischen Personalausweis aus. Außerdem zeigte er für sein Fahrzeug einen abgelaufenen Versicherungsnachweis vor.

Personalausweis ist eine Totalfälschung

Bei der weiteren Sachbearbeitung in der Dienststelle stellte sich heraus, dass das Auto zwar versichert war, es sich aber bei dem rumänischen Ausweis um eine Totalfälschung handelte. Auf Nachfrage zückte der Beschuldigte einen moldauischen Reisepass.

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Dieser war zwar echt, aber überführte den 32-Jährigen anhand des Einreisestempels, dass er sich seit April 2021 und somit länger als das sogenannte Touristenprivileg erlaubt – dieses ermöglicht einen visumfreien Aufenthalt von 90 Tagen – durchgängig im Schengenraum aufgehalten hat.

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Er muss sich nun wegen Urkundenfälschung und eines Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz verantworten.