Dabei stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Traunstein mit Haftbefehl gesucht wird. Wegen Verschaffens von amtlichen Ausweisen war der Mann zu 380 Euro Geldstrafe verurteilt worden und hatte noch nicht bezahlt. Dieses Säumnis beseitigte er noch in der Kontrollstelle der Bundespolizei und durfte mit kurzer Verspätung die Weiterfahrt nach München antreten.

Waffen & Cannabis

Die Fahnder der Bundespolizei beschlagnahmten darüber hinaus zwei verbotene Springmesser, einen Wurfstern und ein Elektroimpulsgerät. Die Besitzer erhielten Anzeigen nach dem Waffengesetz.

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Vier Reisende hatten entgegen des Verbots im neuen Konsum-Cannabis-Gesetz Marihuana eingeführt. Etwa fünf Gramm nahmen die Beamten ihnen ab und zeigten die ehemaligen „Weed-Besitzer“ an. Die Rauschgiftfälle wurden der zuständigen Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Waidhauser Zolls übergeben.

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