Weiden. Gerade jetzt in der fünften Jahreszeit kontrolliert die Polizei vermehrt. Denn der ein oder andere setzt sich nach einem feucht-fröhlichen Abend doch noch hinters Steuer. Bei manch einem hat es aber wohl nichts mit Fasching zu tun.
Eine Polizeistreife der Inspektion Weiden kontrollierte am Donnerstag kurz vor Mittag einen Mann (67) im Stadtteil Konradshöhe. Die Beamten staunten nicht schlecht, als ein durchgeführter Alkoholtest einen vorläufigen Messwert von 1,8 Promille ergab. Daraufhin musste sich der Fahrzeuglenker einer Blutentnahme unterziehen und sein Führerschein wurde sichergestellt.
Lieber das Auto stehen lassen
In Anbetracht der derzeitigen fünften Jahreszeit, finden derzeit zahlreiche Faschingsbälle statt. Fahrzeugführer sollten hierbei bedenken, dass es bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille beim Führen eines Fahrzeuges bei einem Unfall schwerwiegende Folgen haben kann. Für Führerscheinneulinge gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot. Ab einem Wert von 0,5 bis 1,09 Promille wird ein Bußgeld in Höhe zwischen 500 und 1.500 Euro, sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten fällig.
Ab einem Promillewert von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Es gilt die absolute Fahruntüchtigkeit. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Zudem wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Es soll niemandem die Feierlaune verdorben werden. Im Zweifelsfall sollte man auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zurückgreifen.

