Am 30. Januar 2026 gegen 1 Uhr kontrollierten Polizeibeamte im Stadtgebiet Schwandorf ein Gespann aus Auto und Anhänger. Bei der Überprüfung stellten sie fest, dass der mitgeführte Anhänger schwerer ausfiel, als der Fahrzeugführer mit seiner Fahrerlaubnis führen durfte. Der Hänger wog mehr als 750 kg, während der Fahrer nur die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

Maßnahmen vor Ort und Anzeige

Vor Ort trennten die Beamten das Gespann und stellten den Anhänger ab. Gegen den Fahrer leiteten sie eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Die Feststellungen zur Anhängelast führten zu diesem Vorwurf.

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