Die Beamten der Bundespolizei Weiden erkannten die Frau (39), da sie auf einer aktuellen Fahndungsliste vermerkt war. Wegen Diebstahls wurde sie bereits im März 2021 vom Amtsgericht Weiden zu einer Geldstrafe verurteilt. Da sie diese nicht bezahlte und dem angeordneten Haftantritt nicht nachkam, suchte sie die Staatsanwaltschaft Weiden mit Haftbefehl.

Die ausstehenden Justizschulden in Höhe von 494 Euro konnte sie noch vor Ort begleichen. Daher blieb ihr die durch das Gericht angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 18 Tagen erspart.

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