Die Pizza verbrannte, der Rauchmelder wurde ausgelöst. Polizei und Feuerwehr wurden alarmiert. Der Nabburger muss nun neben den Kosten des Feuerwehreinsatzes auch mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Gesetz über das Landesstrafrecht (LStVG), „Verhütung von Bränden“, rechnen.