Im Rahmen der Postabfertigung wurde in den vergangenen Tagen vom Zollamt Weiden-Waidhaus ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz festgestellt. Bei einem Paket aus Russland wurden Unregelmäßigkeiten entdeckt. Im Beisein eines Zollbeamten wurde es durch einen Beschäftigten eines Logistikunternehmens geöffnet.

Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

Bei der Überprüfung des Paketinhalts kamen insgesamt 528 Stück verschiedene
Tabletten zum Vorschein. Daraufhin wurde vom Zollamt die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde über die Einfuhr unterrichtet. In den folgenden Prüfverfahren stellte die einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz fest und erklärte die Tabletten für nicht einfuhrfähig.

Werbung
Advertorial mit Button
Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial
mehr erfahren

Tabletten wurden vernichtet

Daraufhin wurde die Vernichtung der Arzneimittel angeordnet. Das an eine Privatperson adressierte Paket war auch von einer Privatperson in Russland abgeschickt worden.

#1 beispiel in-article