Da einer der beiden am Streit Beteiligten zunächst nicht angetroffen werden konnte, wartete die Streifenbesatzung vor dem Anwesen. Nach kurzer Zeit traf der Kontrahent mit seinem Wagen am Einsatzort ein. Durch ein Gespräch der Polizeibeamten konnte der Streit schließlich geschlichtet werden.

Während des Gesprächs konnte jedoch deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Da ihn die Polizeibeamten beim Autofahren beobachtet hatten, wurde bei diesem zunächst eine Atemalkoholmessung durchgeführt. Durch das Ergebnis bestand der Verdacht eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr und eine Blutentnahme wurde veranlasst.

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