Die Fußgängerin machte den Fahrer per Handzeichen auf die Einbahnstraßenregelung aufmerksam und zeigte auf das Verkehrsschild. Nach ihrer Aussage fuhr der Autofahrer daraufhin an und touchierte sie leicht am Bein, wodurch sie verletzt wurde. Daraufhin schlug sie mit der flachen Hand auf die Motorhaube. Beide gerieten im Anschluss in ein Wortgefecht. Der Fahrer hingegen behauptet, die Frau habe grundlos auf die Motorhaube geschlagen.

Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und klärt den genauen Sachverhalt. Ermittler prüfen, wie sich der Ablauf in der Einbahnstraße konkret gestaltet hat.

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