Einen Nachweis über eine bestehende Versicherung konnte er nicht vorweisen. Des Weiteren konnten drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Der Fahrer räumte den Konsum von Betäubungsmitteln ein, eine Blutentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungs- und dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.

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