Hierbei wurden beim Fahrer und beim Beifahrer eine geringe Menge Marihuana, in der Unterhose versteckt, aufgefunden und beschlagnahmt. Da beim Fahrzeugführer ein Drogenschnelltest positiv verlief, wurde ihm die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme durchgeführt.

Den Fahrer erwarten nun Anzeigen nach dem Konsumcannabisgesetz und dem Straßenverkehrsgesetz. Der Beifahrer muss sich wegen einer Anzeige nach dem Konsumcannabisgesetz verantworten.

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