Durch die umgehend eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte der Unfallverursacher in unmittelbarer Nähe zum Unfallort mit dem vom Zeugen beschriebenen Wagen angetroffen werden. Da bei dem Mann (41) deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden konnte, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der positiv verlief. Der Mann musste sich deshalb einer Blutentnahme im Krankenhaus unterziehen und sein Führerschein wurde sichergestellt. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Gefährdung des Straßenverkehrs. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 2.800 Euro.
Die Unfallflucht war noch nicht alles
Da beim Fahrer zudem Verletzungen am Kopf beziehungsweise am Arm vorhanden waren, die offensichtlich nicht auf den Unfall zurückzuführen waren, gab er an, dass es wohl im Vorfeld zu einer Auseinandersetzung mit einem Kontrahenten gekommen war, bei der sich die beiden Männer mit einer Eisenstange beziehungsweise mit einer Axt leicht verletzten. Auch der Kontrahent (46), der daraufhin befragt wurde, wies leichte Kopfverletzungen auf. Gegen beide Männer wurden Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Da sich der Unfallfahrer während des gesamten Vorfalls sehr aggressiv verhielt, sodass zu befürchten war, dass es zu weiteren Straftaten kommen könnte, musste er die Nacht in der Zelle verbringen, und durfte erst am nächsten Morgen wieder nach Hause.

