Als das Gespann dann in Altenstadt einer Kontrolle unterzogen wurde, stellte sich heraus, dass der Traktor nur eine sogenannte LOF-Zulassung besaß. Der Anhänger hingegen braucht in diesem Fall keine Zulassung, lediglich ein zulassungsfreies Wiederholungskennzeichen.

Diese Zulassungsform bedeutet jedoch, dass die Fahrzeuge nur für landwirtschaftliche Zwecke benutzt werden dürfen. Ein Transport eines Autos fällt eindeutig nicht unter diese Verwendungseinschränkung. Deshalb erwarten den Mann nun diverse Anzeigen, unter anderem wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

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