Als das Gespann dann in Altenstadt einer Kontrolle unterzogen wurde, stellte sich heraus, dass der Traktor nur eine sogenannte LOF-Zulassung besaß. Der Anhänger hingegen braucht in diesem Fall keine Zulassung, lediglich ein zulassungsfreies Wiederholungskennzeichen.
Diese Zulassungsform bedeutet jedoch, dass die Fahrzeuge nur für landwirtschaftliche Zwecke benutzt werden dürfen. Ein Transport eines Autos fällt eindeutig nicht unter diese Verwendungseinschränkung. Deshalb erwarten den Mann nun diverse Anzeigen, unter anderem wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Advertorial ohne Button, ohne Markierung, ohne Background
Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial Neues Advertorial


Das kommt darauf an. Wenn es sich bei dem Auto um ein Betriebsfahrzeug handelt dann ist der Transport erlaubt.
Kommt drauf an, obs eine Fahrt für den Bauern selbst war oder für Fremde.
Laut EUdirektive braucht ein "Nachgezogenes Fahrzeug" das nicht schneller als 25 kmh fährt weder Zulassung,noch Versicherung,noch technische Kontrolle,und darf auch andere Gegenstände als nur landwirtschaftliche transportieren,falls es richtig gekennzeichnet ist,z.B. in Luxemburg mit einem hinten angebrachten 25/40 kmh Schild mit rotem Rand.Da Deutschland diese Direktive nicht umgesetzt hat,liegt im letzteren Fall der Fehler beim Staat,beim Gesetzgeber.Man kann also dem Fahrer lediglich vorwerfen,seinen landwirtschaftlichen Traktor gelegentlich in der Not für einen anderen Zweck benutzt zu haben.(-ist dies verboten?) Liebe Grüße aus Luxemburg. Leo Müller.