Wie die Polizeiinspektion Weiden mitteilt, brachte in der Nacht zum Freitag ein 57-Jähriger knapp 1,1 Promille aufs „Barometer“. Der Mann wurde gegen Mitternacht auf einem E-Scooter im Bereich der Weidener Altstadt angetroffen und einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert hatte. Ein noch vor Ort durchgeführter freiwilliger Test erbrachte das eingangs genannte Ergebnis. Der 57-Jährige durfte die Beamten zur Blutentnahme begleiten. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Berauscht mit Elektrokleinstfahrzeug unterwegs
Etwa zur selben Zeit wie den 57-Jährigen kontrollierten Beamte der PI Weiden einen 18-Jährigen mit seinem Elektrokleinstfahrzeug. Bei dem jungen Mann waren deutliche Anzeichen erkennbar, die auf einen vorangegangenen Konsum von illegalen Substanzen schließen ließen, so Polizeisprecher Mario Schieder.
Auch er räumte wenig später den kürzlichen Konsum solcher Substanzen ein. Bei ihm wurde ebenfalls eine Blutentnahme durchgeführt. Diese dürfte in Kürze einen gerichtsverwertbaren Blutwert zutage bringen. Danach entscheidet sich, welche Strafe der junge Mann gegebenenfalls zu erwarten hat.
Was sind „Elektrokleinstfahrzeuge“?
Mit Mikromobilität sind kleinere Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb gemeint, wie elektrische Tretroller und Segways. Diese werden unter dem Oberbegriff „Elektrokleinstfahrzeuge“ zusammengefasst.
Diese Fahrzeuge sind batteriebetrieben und somit emissionsfrei. Die Besonderheit einer Vielzahl dieser Fahrzeuge liegt zudem in ihren meist kleinen Ausmaßen und ihrem geringen Gewicht, wodurch sie falt- und tragbar ausgestaltet sein können. Diese Eigenschaften ermöglichen den Nutzern die Mitnahme der Fahrzeuge, weshalb diese einen besonderen Mehrwert zur Verknüpfung unterschiedlicher Transportmittel und zur Überbrückung insbesondere kurzer Distanzen (sogenannte „Letzte-Meile-Mobilität“) darstellen.
Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange am Straßenverkehr teilnehmen können. (Quelle: Bundesverkehrsministerium)

