Weiden. Die Polizei musste am Freitag bei mehreren Streitereien eingreifen. Diese hatten mehrere Anzeigen zur Folge.
Am Freitagabend kam es während einer Feierlichkeit in einer Weidener Wohnung zu einer Auseinandersetzung zwischen der Wohnungsinhaberin (19) und einem Gast (18). Wie die Polizei mitteilt, soll die Frau dem jungen Mann eine Glasflasche über den Kopf zerbrochen haben, wodurch dieser eine Schädelprellung erlitten hat. „Nach dieser Aktion kam es dann unter weiteren Gästen zu einer Rangelei, wodurch ein weiterer Gast leichte Verletzungen an der Nase erlitt“, erklärt ein Polizeisprecher.
Die Polizisten haben Anzeigen wegen verschiedenen Körperverletzungsdelikten und wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz aufgenommen.
Weidener (52) außer Rand und Band
Etwas früher gegen Mittag mussten Polizeibeamte aus Weiden schon einen Streit im Ortsteil Hammerweg schlichten: Dort war ein Weidener (52) auf der Brücke über der B 22 mit einem Autofahrer in Streit geraten. Aus Wut soll der Weidener eine Bierflasche auf die B22 geworfen haben, die auf dem darunter liegenden Radweg aufgeschlagen ist. Glücklicherweise war laut Polizei zu diesem Zeitpunkt niemand auf dem Radweg unterwegs, so dass niemand verletzt wurde. „An Ort und Stelle wurde gegen den Mann Anzeige wegen des Verdachtes des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erstattet“, heißt es seitens der Polizei. Danach wurde er entlassen. Doch das Wiedersehen kam schnell.
Kurz darauf soll der 52-Jährige bei einem nahe gelegenen Getränkemarkt ein Fahrrad im Wert von 250 Euro geklaut haben. Wie die Polizei mitteilt, haben Zeugen den Mann bei dem Diebstahl beobachtet und konnten ihn eindeutig beschreiben. „Am Abend kehrte er mit dem entwendeten Fahrrad erneut zu dem Getränkemarkt zurück, um sich mit frischen Alkoholika einzudecken“, teilt ein Polizeisprecher mit. Nachdem die Zeugen ihn wieder erkannten, haben sie die Polizei verständigt.
Der Alkoholgeruch an dem Fahrraddieb ist auch den Polizeibeamten aufgefallen. Weil der 52-Jährige aber auch selbst mit Nachdruck einen freiwilligen Alkoholtest eingefordert hat, haben die Beamten ihm diesen natürlich gewährt. Das Ergebnis: ein Atemalkoholwert von über 1,6 Promille. Den Mann erwartet also außerdem auch eine Anzeige wegen des Verdachtes der Trunkenheit im Verkehr.

