In Birgland kaufte eine Frau mittleren Alters über ein Kleinanzeigen-Portal eine Goldmünze zum Preis von 3.300 Euro. Beide Seiten vereinbarten als Bezahlmethode Nachnahme, damit die Käuferin das Paket bei der Ankunft prüfen konnte. Zum Zeitpunkt der Zustellung war die Frau nicht zuhause, ihr Vater nahm das Paket ungeprüft entgegen und zahlte den geforderten Betrag.
Gurke im Paket und kaum Ansatzpunkte für Ermittlungen
Am Abend öffnete die Käuferin das Paket und fand statt der erwarteten Goldmünze eine alte Gurke. Nach bisherigen Erkenntnissen existiert der vermeintliche Verkäufer nicht. Daher fallen die Chancen, den Betrüger zu ermitteln, gering aus.
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