Der Fahrer (48) hatte keinen Führerschein dabei. Eine weitere Recherche im polizeilichen Datenbestand ergab, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Doch damit nicht genug: Gegen seinen Mitfahrer (44) bestand ein internationaler Haftbefehl. Er wurde dem zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Zudem wurden diverse verbotene Waffen und eine geringe Menge Methamphetamin und Marihuana aufgefunden. Er machte sich sowohl nach dem Waffengesetz, als auch nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar.
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